ALEXANDER SCHOLL   Master of Mediation (MM) | Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht
Tel. +49 981 48 74 903 · Fax +49 981 48 74 904
 




Reden wir übers Geld

Gerichtsverfahren werden nach dem Kostengesetz und dem Rechtsanwaltsvergü-
tungsgesetz nach dem zugrunde liegenden Streitwert berechnet. Das Kosten-
risiko läßt sich ungefähr im voraus berechnen.

Mediationsverfahren werden grundsätzlich nach Stunden- oder Sitzungssätzen
abgerechnet, die individuell vereinbart werden. Die Kosten des Verfahrens wer-
den normalerweise gemeinsam und zu gleichen Anteilen von den Verfahrens-
beteiligten getragen.

Zusätzlich zu den Kosten des Mediationsverfahrens können auch Kosten für an-
dere Dienstleistungen anfallen, z.B. für die Einholung von anwaltlichem Rechts-
rat oder die Abfassung von Mediationsergebnissen durch Anwälte oder Notare.

Mediationsverfahren werden nicht nach Höhe des zugrunde liegenden Streitwerts abgerechnet. Ein Einführungsgespräch zur Mediation ist bei mir generell kosten-
los.

Das Honorar wird im Einführungsgespräch vereinbart. In der Regel wird der effek-
tive Zeitaufwand abgerechnet. Der Stundensatz für Mediation hängt vom Fall ab.
Als Richtschnur gilt: In Fällen, die in einem streitigen Verfahren vor ein Amtsge-
richt gehören, berechne ich für jede weitere Stunde 90,00 EUR netto. In Fällen,
die vor einem Landgericht abgehandelt werden würden, setze ich 135,00 EUR
netto an. Ich biete Ihnen aber auch eine 'Schnuppermediation' zu pauschalen
Honorarsätzen an.

Je höher der Streitwert, desto günstiger ist in der Regel das Mediationsverfahren
im Vergleich zu einem gerichtlichen Prozess. All dies können und sollten Sie in
einem unverbindlichen Vorgespräch klären.


 






Mediation und Rechts-
schutzversicherungen


Neu: Teilweise decken die ak-
tuellen Vertragsbedingungen der Rechtsschutzversicherer die Inanspruchnahme einer bestimmten Anzahl von Media-
tionssitzungen ab.

Erfahrungsgemäß lassen sich
Mediationsverfahren in bis zu
zehn Stunden abwickeln.

Manchmal genügen aber auch
zwei Sitzungen von 1-2 Stun-
den.

Bei komplexen Fällen bietet es
sich an, eine Blockmediation
durchzuführen, um das Verfah-
ren möglichst zügig abschlies-
sen zu können.

Ich kontrolliere gerne für Sie, ob Ihre Rechtsschutzversiche-
rung die Kosten der Mediation für Sie übernimmt.



›› Verfahrensordnung zur Durchführung einer Mediation (pdf)