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ALEXANDER SCHOLL Master of Mediation (MM) | Rechtsanwalt,
Fachanwalt für Steuerrecht
Tel. +49 981 48 74 903 · Fax +49 981 48 74 904 |
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Reden wir übers Geld
Gerichtsverfahren werden nach dem Kostengesetz und dem Rechtsanwaltsvergü- tungsgesetz nach
dem zugrunde liegenden Streitwert berechnet. Das
Kosten- risiko läßt
sich ungefähr im voraus berechnen.
Mediationsverfahren werden grundsätzlich nach Stunden- oder Sitzungssätzen
abgerechnet, die individuell vereinbart werden. Die Kosten des Verfahrens
wer- den normalerweise gemeinsam und zu gleichen Anteilen von den Verfahrens- beteiligten getragen.
Zusätzlich zu den Kosten des Mediationsverfahrens können
auch Kosten für an- dere
Dienstleistungen anfallen, z.B. für die Einholung
von anwaltlichem Rechts- rat oder die Abfassung von Mediationsergebnissen
durch Anwälte oder Notare.
Mediationsverfahren werden nicht nach Höhe des zugrunde liegenden
Streitwerts abgerechnet. Ein Einführungsgespräch
zur Mediation ist
bei mir generell kosten- los.
Das Honorar wird im Einführungsgespräch vereinbart. In der Regel wird der effek- tive Zeitaufwand abgerechnet. Der Stundensatz für Mediation hängt vom Fall ab.
Als Richtschnur gilt: In Fällen, die in einem streitigen Verfahren vor ein Amtsge- richt gehören,
berechne ich für jede weitere Stunde 90,00 EUR netto.
In Fällen, die vor einem Landgericht
abgehandelt werden würden, setze ich 135,00 EUR netto an.
Ich biete Ihnen aber auch eine 'Schnuppermediation' zu pauschalen Honorarsätzen an.
Je höher der Streitwert, desto günstiger ist in der Regel das Mediationsverfahren
im Vergleich zu einem gerichtlichen Prozess. All dies können und sollten
Sie in einem unverbindlichen Vorgespräch klären.
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Mediation und Rechts- schutzversicherungen
Neu: Teilweise decken die ak- tuellen Vertragsbedingungen der Rechtsschutzversicherer die
Inanspruchnahme einer bestimmten Anzahl von Media- tionssitzungen ab.
Erfahrungsgemäß lassen sich
Mediationsverfahren in bis zu
zehn Stunden abwickeln.
Manchmal genügen aber auch
zwei Sitzungen von 1-2 Stun-
den.
Bei komplexen Fällen bietet es sich an, eine Blockmediation durchzuführen, um das Verfah- ren möglichst zügig abschlies- sen zu können.
Ich kontrolliere gerne für Sie, ob Ihre Rechtsschutzversiche- rung die Kosten der Mediation für Sie übernimmt.
›› Verfahrensordnung zur Durchführung einer Mediation (pdf)
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