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Erst reden, dann streiten!
Prozessführung
Verhandlungen und Mediation sind nicht bei allen
Konflikten möglich. Manchmal muss ein Anspruch
gegen Mitmenschen, den Staat, eine Versicherung, usw.
auf gerichtlichem Weg durchgesetzt werden.
Das Bürgerliche Recht, das Handels- und das Wirtschaftsrecht
sind die selbstver- ständliche Basis meiner Arbeit.
Mein Tätigkeitsspektrum umfasst auch die Ver- tretung bei Rechtstreitigkeiten
vor deutschen Gerichten sowie vor Schiedsgerichten.
Erbrecht
Im schlimmsten Fall führen unterschiedliche
Positionen zu einem Erb- oder Pflicht-
teilsprozess.
Die gerichtliche Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen
gewinnt
immer mehr an Bedeutung. Das gilt auch
für Auskunftsansprüche.
Ungeregelte Nachlassfragen auf Grund fehlender Testamente und subjektiv
be- stimmte Einschätzungen einer gerechten Aufteilung des Erbes sprechen
dage- gen für den Einsatz eines Mediationsverfahrens. Bei Erbschaftsstreitgkeiten
tun sich Gerichte oft schwer, eine "gerechte Lösung" herbeizuführen. Eine
gerichtliche Auseinandersetung zerstört die familiären Kontakte endgültig.
Arbeitsrecht
Der Bereich des Arbeitsrechtes umfasst nicht nur das
Aushandeln der Konditionen des Arbeits- und Dienstvertrages. Hierzu
gehört ebenso die Beratung bei einem beruflichen Wechsel, der
drohenden Versetzung oder der Kündigung. ich prüfe
für Sie, ob und in welchem Umfang Kündigungsschutz
besteht. In diesem Bereich müssen häufig
kollektivrechtliche Aspekte berücksichtigt werden,
insbesondere ob betriebsverfassungsrechtliche Normen beachtet
worden sind.
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